XEMPUS advisor: Zuschüsse nach Betriebszugehörigkeit

Im XEMPUS advisor können Sie ab sofort die anzuwendende Zuschussstufe automatisch anhand des Versicherungsbeginns ermitteln.

Viele Arbeitgeber staffeln ihre Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung nach der Betriebszugehörigkeit ihrer Mitarbeitenden. Je länger jemand im Unternehmen ist, desto höher fällt der Zuschuss aus. Damit diese Staffelung direkt in der Beratung berücksichtigt werden kann, haben wir die Steuerung der nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten Zuschüsse in der Arbeitnehmer-Beratungsstrecke im XEMPUS advisor verbessert.

Der Versicherungsbeginn kann ab sofort im Bereich „Finanzierungsoptionen“ eingegeben werden. Somit kann das System zusammen mit dem Diensteintrittsdatum berechnen, in welcher Zuschussstufe sich der Arbeitnehmer beim Versicherungsbeginn befindet. Die dann gültige Zuschussstufe wird anschließend automatisch im Lohnzettelvergleich sowie im Angebot mit berücksichtigt.

Die automatische Ermittlung steht zunächst in der Arbeitnehmer-Beratungsstrecke zur Verfügung. Für Schnellrechner und Serienberechnung folgt die Funktion zu einem späteren Zeitpunkt.

So funktioniert`s:

In der Zuschusskonfiguration kann über die Auswahl „fester Arbeitgeberzuschuss / Arbeitgeberbeitrag“ die Stufenregelung aktiviert werden. Für jede Stufe legen Sie genau fest, ab wann sie gilt und wie hoch der Zuschuss oder Beitrag ist – passend zur Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Geben Sie hier das Diensteintrittsdatum der Arbeitnehmenden bei Stamm- und Gehaltsdaten ein.

Legen Sie unter „Finanzierungsoptionen“ den Versicherungsbeginn fest. Zusammen mit dem Diensteintrittsdatum berechnet das System automatisch, in welcher Zuschuss-Stufe sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zum Versicherungsbeginn befindet. Diese Information wird direkt im Lohnzettelvergleich berücksichtigt.

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